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   BVerwG, 02.04.1969 - VI C 76.65   

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BVerwG, 02.04.1969 - VI C 76.65 (https://dejure.org/1969,497)
BVerwG, Entscheidung vom 02.04.1969 - VI C 76.65 (https://dejure.org/1969,497)
BVerwG, Entscheidung vom 02. April 1969 - VI C 76.65 (https://dejure.org/1969,497)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Wegfall des Anspruchs auf Unfallausgleich bei Absinken der MdE unter 25 v.H. - Verletzung der gerichtlichen Sachaufklärungspflicht - Versetzung in den Ruhestand wegen dauernder Dienstunfähigkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BeckRS 1969, 31303177
 
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Wird zitiert von ... (21)Neu Zitiert selbst (14)

  • BVerwG, 15.04.1964 - V C 45.63

    Verfahrensmangel - Ladung des Sachverständigen - Ärztliches Gutachten -

    Auszug aus BVerwG, 02.04.1969 - VI C 76.65
    Die Verwertung solcher Gutachten, die hier zudem neben dem im verwaltungsgerichtlichen Verfahren eingeholten Gutachten gewürdigt wurden, stellt für sich allein keinen Verfahrensmangel dar (vgl. u.a. BVerwGE 18, 216; Urteile vom 28. August 1964 - BVerwG VI C 45.61 - [Buchholz BVerwG 232, § 42 BBG. Nr. 3 = DÖD 1965, 58], vom 28. September 1967 - BVerwG VIII C 106.65 - [Buchholz BVerwG 310, § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 59] und vom 17. Oktober 1968 - BVerwG VIII C 48.68 - Beschluß vom 25. Juli 1968 - BVerwG II B 21.66.-).
  • BVerwG, 20.12.1963 - VII C 103.62

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 02.04.1969 - VI C 76.65
    Das Gericht darf deshalb die Begutachtung des Sachverständigen nicht ungeprüft übernehmen, sondern es muß die darin enthaltenen Feststellungen und Schlußfolgerungen im Rahmen seiner tatrichterlichen Würdigung unter Berücksichtigung aller Umstände, der eigenen Sachkunde und der allgemeinen Lebenserfahrung selbstverantwortlich überprüfen und nachvollziehen und sich gegebenenfalls aufgrund dieser Prüfung zu eigen machen (vgl. u.a. BVerwGE 6, 306; 17, 342 [BVerwG 20.12.1963 - VII C 103/62]und Urteil vom 21. Oktober 1966 - BVerwG VI C 46.63 - [Buchholz BVerwG 232, § 42 BBG Nr. 8]).
  • BVerwG, 28.08.1964 - VI C 45.61

    Versetzung in den Ruhestand wegen Dienstunfähigkeit - Beendigung eines

    Auszug aus BVerwG, 02.04.1969 - VI C 76.65
    Die Verwertung solcher Gutachten, die hier zudem neben dem im verwaltungsgerichtlichen Verfahren eingeholten Gutachten gewürdigt wurden, stellt für sich allein keinen Verfahrensmangel dar (vgl. u.a. BVerwGE 18, 216; Urteile vom 28. August 1964 - BVerwG VI C 45.61 - [Buchholz BVerwG 232, § 42 BBG. Nr. 3 = DÖD 1965, 58], vom 28. September 1967 - BVerwG VIII C 106.65 - [Buchholz BVerwG 310, § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 59] und vom 17. Oktober 1968 - BVerwG VIII C 48.68 - Beschluß vom 25. Juli 1968 - BVerwG II B 21.66.-).
  • BVerwG, 10.05.1967 - VI C 136.63

    Wiederholte Beweisaufnahme in der Berufungsinstanz - Ernennung zum Oberstleutnant

    Auszug aus BVerwG, 02.04.1969 - VI C 76.65
    Die Bindung des Revisionsgerichts gemäß § 137 Abs. 2 VwGO entfällt nur, wenn insoweit zulässige und begründete Revisionsgründe vorgebracht sind, also entweder in bezug auf die Tatsachenwürdigung des Berufungsgerichts innerhalb der Revisionsbegründungsfrist Verfahrensmängel in einer den Anforderungen des § 139 Abs. 2 Satz 2 VwGO genügenden Form geltend gemacht werden oder die Tatsachenwürdigung auf Verstößen gegen allgemeine Grundsätze der Beweiswürdigung, insbesondere gegen die Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze beruht (vgl. Urteil vom 10. Mai 1967 - BVerwG VI C 136.63 - [Buchholz BVerwG 310, § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 58]).
  • BVerwG, 17.10.1968 - VIII C 48.68

    Zurückstellung vom Wehrdienst aufgrund Unentbehrlichkeit für den väterlichen

    Auszug aus BVerwG, 02.04.1969 - VI C 76.65
    Die Verwertung solcher Gutachten, die hier zudem neben dem im verwaltungsgerichtlichen Verfahren eingeholten Gutachten gewürdigt wurden, stellt für sich allein keinen Verfahrensmangel dar (vgl. u.a. BVerwGE 18, 216; Urteile vom 28. August 1964 - BVerwG VI C 45.61 - [Buchholz BVerwG 232, § 42 BBG. Nr. 3 = DÖD 1965, 58], vom 28. September 1967 - BVerwG VIII C 106.65 - [Buchholz BVerwG 310, § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 59] und vom 17. Oktober 1968 - BVerwG VIII C 48.68 - Beschluß vom 25. Juli 1968 - BVerwG II B 21.66.-).
  • BVerwG, 15.09.1966 - II C 95.64

    Minderung der Erwerbsfähigkeit - Beschränkung der Erwerbsfähigkeit des Klägers -

    Auszug aus BVerwG, 02.04.1969 - VI C 76.65
    Aus den insoweit von der Revision, nicht angegriffenen tatsächlichen Feststellungen des Berufungsgerichts ergibt sich weiter, daß das Absinken des Grades der MdE unter 25 v.H. nicht nur vorübergehender Natur war (vgl. dazu auch BVerwGE 25, 46).
  • BVerwG, 30.06.1965 - VI C 38.63
    Auszug aus BVerwG, 02.04.1969 - VI C 76.65
    Es bedarf hier keiner Entscheidung, ob der Anspruch auf Unfallausgleich gemäß § 139 Abs. 1 Satz 1 BBG ("solange dieser Zustand andauert") stets entfällt, wenn der Grad der MdE unter den den Anspruch auf Unfallausgleich begründenden Vomhundertsatz (25 v.H.) absinkt, wovon offenbar das Berufungsgericht ausgegangen ist, oder ob auch in diesem Falle nur eine "wesentliche Änderung" im Sinne des § 139 Abs. 3 Satz 1 BBG den Entzug des Unfallausgleichs rechtfertigt und eine solche wesentliche Änderung gemäß § 31 BVG auch hier nur bei einer Änderung der MdE um 10 v.H. anzunehmen ist (vgl. dazu BVerwGE 21, 282 [BVerwG 30.06.1965 - VI C 38/63], wo letztere Frage verneint wird).
  • BVerwG, 21.10.1966 - VI C 46.63

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 02.04.1969 - VI C 76.65
    Das Gericht darf deshalb die Begutachtung des Sachverständigen nicht ungeprüft übernehmen, sondern es muß die darin enthaltenen Feststellungen und Schlußfolgerungen im Rahmen seiner tatrichterlichen Würdigung unter Berücksichtigung aller Umstände, der eigenen Sachkunde und der allgemeinen Lebenserfahrung selbstverantwortlich überprüfen und nachvollziehen und sich gegebenenfalls aufgrund dieser Prüfung zu eigen machen (vgl. u.a. BVerwGE 6, 306; 17, 342 [BVerwG 20.12.1963 - VII C 103/62]und Urteil vom 21. Oktober 1966 - BVerwG VI C 46.63 - [Buchholz BVerwG 232, § 42 BBG Nr. 8]).
  • BVerwG, 31.03.1965 - VI C 127.62

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 02.04.1969 - VI C 76.65
    Die Denkgesetze sind nur dann verletzt, wenn das Tatsachengericht Folgerungen gezogen hat, die aus denkgesetzlichen Gründen schlechterdings unmöglich sind (vgl. u.a. Urteil vom 31. März 1965 - BVerwG VI C 127.62 -).
  • BVerwG, 03.04.1958 - III C 284.56

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 02.04.1969 - VI C 76.65
    Das Gericht darf deshalb die Begutachtung des Sachverständigen nicht ungeprüft übernehmen, sondern es muß die darin enthaltenen Feststellungen und Schlußfolgerungen im Rahmen seiner tatrichterlichen Würdigung unter Berücksichtigung aller Umstände, der eigenen Sachkunde und der allgemeinen Lebenserfahrung selbstverantwortlich überprüfen und nachvollziehen und sich gegebenenfalls aufgrund dieser Prüfung zu eigen machen (vgl. u.a. BVerwGE 6, 306; 17, 342 [BVerwG 20.12.1963 - VII C 103/62]und Urteil vom 21. Oktober 1966 - BVerwG VI C 46.63 - [Buchholz BVerwG 232, § 42 BBG Nr. 8]).
  • BVerwG, 17.12.1968 - II C 92.65

    Abgrenzung zwischen "Sachverständigem" und "sachverständigem Zeugen" -

  • BVerwG, 25.07.1968 - II B 21.66

    Feststellung der Minderung der Erwerbsfähigkeit - Bestimmung der Objektivität

  • BVerwG, 19.10.1967 - VI C 101.64

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 28.09.1967 - VIII C 106.65

    Rechtsmittel

  • VGH Baden-Württemberg, 03.08.2023 - 1 S 1718/22

    Anspruch des Anliegers eines städtischen Platzes auf Einschreiten der Polizei

    Es ist nicht erkennbar, dass das Gutachten von unzutreffenden Voraussetzungen ausgeht, grobe Mängel oder unlösbare Widersprüche aufweist oder dass Anlass zu Zweifeln an der Sachkunde, der angewandten Methodik oder der Unparteilichkeit des Gutachters bestehen (vgl. zu diesen Voraussetzungen: BVerwG, Urt. v. 02.04.1969 - VI C 76/65 - BeckRS 1969, 31303177, m.w.N.; Urt. v. 19.12.1968 - VIII C 29/67 - BVerwGE 31, 149, juris Rn. 28; Urt. v. 06.02.1985 - 8 C 15/84 - BVerwGE 71, 38, juris Rn. 16; Lang, in: Sodan/Ziekow, VwGO, 5. Aufl., § 98 Rn. 209; jeweils zur Pflicht, ein weiteres Sachverständigengutachten einzuholen).
  • VGH Bayern, 26.03.2018 - 12 BV 17.1765

    Erteilung von zweckentfremdungsrechtlichen Negativattesten für Wohnungen

    b) Nach dem Ergebnis des vom Verwaltungsgericht eingeholten Sachverständigengutachtens, dessen Feststellungen und Schlussfolgerungen der Senat unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls selbstverantwortlich überprüft und nachvollzogen - siehe hierzu später - und sich erst auf der Grundlage dieser Prüfung und Bewertung zu eigen gemacht hat (vgl. zu diesen Anforderungen BVerwG, U.v. 2.4.1969 - VI C 76.65 -, Buchholz 232 § 139 BBG Nr. 9), werden hinsichtlich des Verkehrslärms die (Außen-)immissionsgrenzwerte der 16. BImSchV eingehalten (vgl. zusammenfassendes Ergebnis im Gutachten aus S. 20; vgl. außerdem Nr. 4.2 des Gutachtens auf den S. 17 - 20).

    a) Nach dem vom Verwaltungsgericht eingeholten Sachverständigengutachten, dessen Feststellungen und Schlussfolgerungen der Senat auch insoweit unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls selbstverantwortlich überprüft und nachvollzogen hat - siehe hierzu nachfolgend unter d) - und sich erst auf der Grundlage dieser Prüfung und Bewertung zu eigen macht (vgl. zu diesen Anforderungen BVerwG, U.v. 2.4.1969 - VI C 76.65 -, Buchholz 232 § 139 BBG Nr. 9), gibt es lediglich zwei nach der TA-Lärm zu beurteilende Anlagen, nämlich die Hintertür des Clubs "C. m. D." sowie die Gastgartennutzung des Clubs an der M-J.-Straße während der Oktoberfestzeit.

  • VGH Bayern, 21.07.2016 - 12 ZB 16.1206

    Antrag auf Zulassung der Berufung: Altersbeschränkung für Lasertag-Arena

    Vielmehr hat die zuständige Kammer die im Gutachten des Sachverständigen enthaltenen Feststellungen und Schlussfolgerungen im Rahmen ihrer tatrichterlichen Würdigung unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls, dem von der Klägerin vorgelegten Privatgutachten und deren weiteren Stellungnahmen und Bewertungen, ihrer eigenen Sachkunde und ihrer allgemeinen Lebenserfahrung, selbstverantwortlich überprüft und nachvollzogen und sich erst auf der Grundlage dieser Prüfung zu Eigen gemacht (vgl. zu diesen Anforderungen näher BVerwG, U. v. 2.4.1969 - VI C 76.65 -, Buchholz 232 § 139 BBG Nr. 9).
  • BVerwG, 08.02.1972 - VI B 47.71

    Sachverständiger als Gehilfe des Gerichts - Hinzuziehung eines Sachverständigen

    Das Berufungsgericht hat in dem gebotenen Umfang einen Sachverständigen zugezogen und ist den allgemein anerkannten Grundsätzen über das Verhältnis der Aufgaben des Gerichts und des Sachverständigen gerecht geworden, die das Bundesverwaltungsgericht in den Urteilen vom 2. April 1969 - BVerwG VI C 76.65 - [Buchholz 232 § 139 BBG Nr. 9] und vom 23. Februar 1970 - BVerwG VI C 119.65 - wie folgt zusammengefaßt hat:.

    Das Berufungsgericht hat auch bei der Beurteilung dieser Frage nicht in fehlerhafter Weise seine Sachkunde bei der Beantwortung medizinischer Fragen überschätzt, sondern es hat wie in dem durch Urteil vom 2. April 1969 - BVerwG VI C 76.65 - [Buchholz 232 § 139 BBG Nr. 9] entschiedenen Fall alle Umstände des Falles unter Berücksichtigung der Feststellungen und Folgerungen des Sachverständigen in dem ihm obliegenden Rahmen gewürdigt.

  • BVerwG, 01.07.1983 - 2 B 184.82

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Verletzung der

    Auch wenn das Gutachten unklar ist oder bei besonders schwierigen oder umstrittenen Fragen kann im Einzelfall die Einholung eines weiteren Gutachtens geboten sein (vgl. Urteil vom 2. April 1969 - BVerwG 6 C 76.65 - [Buchholz 232 § 139 BBG Nr. 9]; Beschluß vom 23. Juni 1975 - BVerwG 7 B 54.75 - [Buchholz 442.10 § 4 StVG Nr. 42]).
  • BVerwG, 13.08.1970 - VI B 7.70

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

    Insofern hat der Senat in den Urteilen vom 2. April 1969 - BVerwG VI C 76.65 - und vom 23. Februar 1970 - BVerwG VI C 119.65 - die allgemein anerkannten Grundsätze zum Verhältnis der Aufgaben des Gerichts und des Sachverständigen wie folgt zusammengefaßt:.
  • BVerwG, 26.04.1985 - 8 C 74.83

    Geltendmachung einer Verletzung der gerichtlichen Sachaufklärungspflicht -

    Eine Pflicht dazu besteht nur dann, wenn die vorliegenden Gutachten nicht klar, unvollständig oder widerspruchsvoll sind, also auch für den Nichtsachkundigen erkennbare Mängel aufweisen, oder wenn sie Anlaß zu Zweifeln ein der Sachkunde oder der Unparteilichkeit der Gutachter ergeben (vgl.Urteil vom 2. April 1969 - BVerwG VI C 76.65 - Buchholz 232 § 139 BBG Nr. 9 S. 1 undBeschluß vom 23. Juni 1975 - BVerwG VII B 54.75 - Buchholz 442.10 § 4 StVG Nr. 42 S. 6 ).
  • VG Würzburg, 22.09.2022 - W 3 K 21.1637

    Kinder- und Jugendhilfe, Eingliederungshilfe, Hilfeart, geeignete, Online-Schule,

    Auf der Grundlage der Vorgaben des Bundesverwaltungsgerichts zur Verwertbarkeit von Gutachten in gerichtlichen Verfahren (BVerwG, U.v. 2.4.1969 - VI C 76.65 - Buchholz 232, § 139 BBG Nr. 9) ist das Gutachten unabhängig von seinem Inhalt für das Gericht damit nicht verwertbar.
  • BVerwG, 16.11.1972 - VI B 17.72

    Begründetheit einer Nichtzulassungsbeschwerde - Abweichung von der bisherigen

    Das Berufungsgericht hat bei der Würdigung des Gutachtens und bei der Beurteilung der sich daraus ergebenden Fragen nicht in fehlerhafter Weise seine Sachkunde bei der Beantwortung medizinischer Fragen überschätzt, sondern sich wie in dem durch Urteil vom 2. April 1969 - BVerwG VI C 76.65 - [Buchholz 232 § 139 BBG Nr. 9] entschiedenen Fall unter Berücksichtigung aller Umstände des Falles und der Feststellungen und Folgerungen des Sachverständigen im Rahmen der ihm gemäß § 108 Abs. 1 VwGO obliegenden freien Beweiswürdigung (vgl. auch hierzu Urteil vom 23. Februar 1970 - BVerwG VI C 119.65 - gehalten.
  • BVerwG, 26.05.1972 - VI C 2.72

    Anforderungen an die Anrechung von Beschäftigungszeiten - Voraussetzungen für

    Es ist nicht befugt, die Würdigung des Tatsachengerichts durch eine - vielleicht überzeugendere - eigene zu ersetzen, selbst wenn es die des Tatsachengerichts im Einzelfall für zweifelhaft halten sollte (ständige Rechtsprechung, so etwa Urteil vom 2. April 1969 - BVerwG VI C 76.65 - [Buchholz 232 § 139 BBG Nr. 9]).
  • VG Würzburg, 09.05.2019 - W 3 K 17.62

    Untersagung der Teilnahme von Kindern und Jugendlichen an Lasertag-Arena

  • BVerwG, 19.09.1974 - VIII CB 35.74

    Voraussetzungen einer gerichtlichen Pflicht zur Einholung eines Obergutachtens

  • BVerwG, 18.07.1980 - 8 CB 32.79

    Wehrpflichtigkeit im Sinne des Wehrpflichtgesetzes - Beschwerde gegen die

  • BVerwG, 02.10.1985 - 8 C 48.85

    Einholung eines Sachverständigengutachtens zur Wehrdienstfähigkeit - Beurteilung

  • BVerwG, 12.04.1978 - 8 CB 6.77

    Wehrdienstfähigkeit bei periodisch auftretendem Leiden (Heuschnupfen) -

  • BVerwG, 22.02.1978 - 8 ER 208.77

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 14.08.1975 - III B 121.72

    Feststellbarkeit der Höhe eines als Kriegssachschaden geltend gemachten Verlustes

  • BVerwG, 23.02.1970 - VI C 119.65

    Versetzung eines Beamten in den vorzeitigen Ruhestand wegen dauernder

  • BVerwG, 29.07.1981 - 8 C 34.80

    Klage gegen das Ergebnis einer Tauglichkeitsprüfung zum Wehrdienst -

  • BVerwG, 08.04.1971 - VI CB 44.70

    Rücknahme einer Revision - Unterbliebene Einholung eines medizinischen

  • VG Würzburg, 21.09.2023 - W 3 K 21.350

    Heimrecht, stationäre Einrichtung, Mangel, Wunddokumentation, Wundmanagement,

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